Ab dem Schuljahr 2015/16 finden sowohl in Leistungserhebungen als auch in der Abiturprüfung nur noch genehmigte Wörterbücher Verwendung. Bereits an den Schulen vorhandene Klassensätze von Wörterbüchern, deren Inhalt über den primären Zweck von Wörterbüchern hinausgeht, können ab dem Schuljahr 2013/14 in der 10. Jahrgangsstufe nur noch im Rahmen des Unterrichts, nicht aber für Leistungserhebungen verwendet werden.
Der Einsatz von elektronischen Wörterbüchern ist nicht gestattet! Die fortlaufend aktualisierte Liste der verwendbaren Wörterbücher finden Sie online unter:
http://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/1423/genehmigte-woerterbuecher-in-den-modernen-fremdsprachen.html